Langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche
Individueller Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter*innen
Speziell auf Ihre Branche zugeschnittene Konzepte und Dienstleistungen
Fortlaufende Unterstützung und Beratung durch unsere Experten
Nicht ohne Grund ist die gewerbliche Haftpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist jedoch auch für Einzelfirmen, Kleinunternehmer und andere Gewerbetreibende wichtig, da Haftpflichtschäden existenzgefährdend sein können, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung minimiert die finanziellen Folgen und hilft Unternehmen, ihre eigenen Rechte durchzusetzen.
Gewerbliche Haftpflichtversicherung deckt Firmenschäden durch Fahrlässigkeit oder Unfälle ab
Schützt gegen Ansprüche wegen Personen-, Sach- oder Eigentumsschaden in Geschäftsumgebung
Zusatzversicherungen je nach Branche und Risiko verfügbar
Prüft Haftungsfrage, wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab, leistet Schadensersatz bei berechtigten Forderungen
Eine Gewerbehaftpflichtversicherung dient dem ganzen Unternehmen. Nicht nur die Inhaber genießen den Schutz im Haftungsfall, sondern auch Teilhaber und Gesellschafter. Ebenso erstreckt sich eine betriebliche Haftpflichtversicherung auf alle Mitarbeiter.
Wer also letztendlich im Unternehmen für einen Schaden verantwortlich war, Handlungsgehilfen oder Firmenleitung, ist deshalb nicht relevant.
Ausfälle, denen keine Haftungsfragen zugrunde liegen, können mit einer umfassenden Gewerbeversicherung abgedeckt werden, etwa bei Produktionsausfällen. Mit der voranschreitenden Digitalisierung sind auch die Gefahren einer Cyber-Attacke inzwischen nicht mehr zu vernachlässigen, deshalb bieten wir unsere Cyber-Versicherung an die Ihnen in diesem Fall hilft.
Unterschiedliche Schadens- und Haftungsarten können auf ein Unternehmen zukommen, unabhängig davon, welcher Sparte es angehört oder wie groß es ist. Eine gewerbliche Haftpflicht kann bei folgenden Schadensarten für Sie einspringen:
Personenschaden
Sachschaden
Vermögensschaden
Unter einem Personenschaden versteht man jegliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personenschäden unabhängig von der Schwere und alle damit verbundenen Kosten, wie Beerdigungs-, Krankenhaus-, Bergungs- und Arztkosten, Reha-Maßnahmen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Rente, bis zur Höhe der abgeschlossenen Deckungssumme.
Ein Sachschaden entsteht, wenn Sachen in ihrer Funktion oder Art beeinträchtigt oder zerstört werden. Richtet einer Ihrer Mitarbeiter im Rahmen einer Auftragsarbeit beim Kunden unbeabsichtigt Schaden an, ist dieser durch die Gewerbe-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Ein Vermögensschaden kommen dann auf, wenn durch Handlungen das Vermögen anderer geschmälert wird. Welche Deckungshöhe wir für Ihren Betrieb empfehlen, erarbeiten wir gemeinsam bei einem ausführlichen Beratungsgespräch. Jede Haftpflichtversicherung für das Gewerbe stimmen wir individuell auf Ihr Unternehmen ab.
Schäden sind in verschiedenen Branchen nie ganz auszuschließen, weshalb es für Unternehmen immer empfehlenswert ist, ihre Haftpflichtversicherung für Gewerbe durch spezielle Bausteine zu ergänzen. Man kann beispielsweise eine Deckung für Umweltschäden integrieren, die bei Bauunternehmungen, Chemiebetrieben oder in der Landwirtschaft auftreten können. Unternehmen, die mit vielen Menschen arbeiten, laufen Gefahr, unbewusst gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zu verstoßen und können dafür haftbar gemacht werden. Auch das ist in unserer Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Spezifische Klauseln und weitere Leistungen hängen vom vereinbarten Versicherungsumfang ab und können für Büros, Handel, Handwerk oder Gastronomie im individuellen Gesamtpaket kombiniert werden.
Nicht zuletzt kann es für Unternehmer sinnvoll sein, die Gewerbe-Haftpflichtversicherung mit einer privaten Haftpflichtversicherung zu ergänzen und beide Policen aufeinander abzustimmen. Nicht immer lässt sich Handeln eindeutig dem einen oder anderen Feld zuzuweisen. Ein umfassender privater wie gewerblicher Schutz hilft wesentlich dabei, solchen möglichen Differenzen aus dem Weg zu gehen und ihre etwaigen Folgen zu vermeiden.
Wir können Ihnen hier nur einen kurzen Überblick über die Vorteile einer Haftpflichtversicherung für das Gewerbe bieten. Wenn Sie jedoch mehr erfahren möchten, beraten wir Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin über unser Kontaktformular oder telefonisch, um alle Details zu besprechen und einen maßgeschneiderten Versicherungsvertrag zu erstellen.
Bei der Gewerbeversicherung können Unternehmen durch eine vereinbarte Selbstbeteiligung die Beiträge pauschal senken. Ob dies sinnvoll ist, hängt von der individuellen Versicherung und dem Risiko ab, das abgesichert werden soll.
Eine Forderungsausfallversicherung kann optional Teil der Gewerbehaftpflicht sein, wobei bereits im Vorfeld Bonitätsprüfungen helfen können, Risiken abzusichern. Die Kosten dafür können je nach Vertragsinhalt vom Versicherungsträger übernommen werden.
Unsere Versicherung bietet einen umfassenden und bedarfsgerechten Schutz für alle Branchen. Wir decken dabei eine Vielzahl von möglichen Schäden ab, die Ihren Betrieb und Ihre Tätigkeit betreffen könnten. Dazu gehören Schäden, die durch Ihre Betriebsstätte wie etwa Geschäftsräume, Betriebsgrundstücke und Produktionsanlagen entstehen können.
Unabhängig von der Branche, in der Sie tätig sind, bieten wir Ihnen einen maßgeschneiderten Schutz an, der Ihrem individuellen Bedarf entspricht. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus dem Leistungsumfang unserer branchenunabhängigen Versicherung.
Schäden durch die Betriebsstätte (Betriebsgrundstücke, Geschäftsräume, Betriebseinrichtungen, Produktionsanlagen)
Schäden durch Tätigkeiten von Betriebsangehörigen und Subunternehmern
Be- und Entladeschäden
Mietsachschäden
Kosten für Schiedsgerichtsverfahren
Nachhaftung nach Betriebsaufgabe
Ansprüche aus betrieblicher Vermietung von Haus- und Grundbesitz
Schäden durch nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kfz
Haftpflichtrisiken aus der Beauftragung von Subunternehmern
Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen
In einem sich ständig wandelnden Versicherungsmarkt ist der richtige Schutz für Sie wichtiger denn je. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Versicherungsbranche bieten wir Ihnen nicht nur unverbindliche und kostenlose Beratung, sondern auch maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der genau Ihren Bedürfnissen entspricht.
Wir schätzen die Transparenz, denn wir glauben daran, dass fundiertes und verständliches Wissen Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Deshalb laden wir Sie ein: Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Versicherungslösung finden!
Anschrift:
Seidenader oHG
Rheinstr. 28
80803 München
Telefon:
+49 89 36194280
Email:
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Sie haben eine Frage zu unseren Leistungen und möchten gerne mehr erfahren? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Öffnungszeiten
Montag & Dienstag: 08:00 – 18:00
Mittwoch: 08:00 – 17:30
Donnerstag & Freitag: 08:00 – 17:00
Samstag & Sonntag: geschlossen
sowie nach Vereinbarung
FAQs
Die Kosten einer Gewerbehaftpflichtversicherung variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und der Höhe der Deckungssumme ab.
Eine Gewerbehaftpflichtversicherung ist notwendig, wenn ein Unternehmen ein Risiko für Schäden an Dritten darstellt. Dies kann bei nahezu jedem Unternehmen der Fall sein, beispielsweise durch Produktfehler, Arbeitsunfälle oder andere Schadensereignisse im betrieblichen Ablauf.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die an Personen (z.B. Verletzungen), Sachen (z.B. Beschädigungen) oder Vermögen (z.B. entgangene Gewinne) von Dritten verursacht wurden. Sie trägt sowohl die Kosten für die Wiedergutmachung des Schadens als auch die Kosten für die Rechtsverteidigung.
Eine gesetzliche Pflicht zur Gewerbehaftpflichtversicherung gibt es in Deutschland nur für einige Berufsgruppen (z.B. für bestimmte Handwerksberufe, für Architekten, für Ärzte). In den meisten Fällen sind solche gewerblichen Haftpflichtversicherungen jedoch dringend empfohlen, um das Finanzielle-Risiko für das Unternehmen zu minimieren, denn Haftungsrisiken können existenzbedrohend sein.
Kleinunternehmer und Einzelunternehmer mit einem geringen Jahreseinkommen können unter Umständen diesen Schutz mit einer Privathaftpflicht abdecken. Wer jedoch Mitarbeiter hat und über einem bestimmten Jahresumsatz liegt, sollte unbedingt an eine Haftpflichtversicherung für das Gewerbe denken. Auch die Höhe der möglichen Schäden kann ausschlaggebend für den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung sein.
Jedes Berufsfeld ist mit eigenen Gefahren verbunden, diese sind nie ganz auszuschließen. Dienstleister in der Gastronomie können anderen Haftungsfällen ausgesetzt sein als metallverarbeitende Betriebe oder EDV-Fachleute. Auf das Unternehmen zugeschnittene Versicherungsverträge sorgen von vornherein für Klarheit, in welchen Fällen die Haftpflichtversicherung einspringt.
Je nach Betrieb können unterschiedlich hohe Schäden entstehen. Werden zum Beispiel bei Baumaßnahmen Umweltschäden verursacht, kommen schnell mehrere Millionen zusammen. Eine Unterversicherung wäre im Schadensfall fatal, denn der nicht erstattungsfähige Betrag muss vom Unternehmen getragen werden. Deshalb legen wir großen Wert darauf, in einer persönlichen Beratung alle Kriterien auszuarbeiten und aufgrund der gesammelten Fakten ein umfassendes Versicherungskonzept zu erarbeiten.