Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Gewerbehaftpflichtversicherung: Schutz für jedes Unternehmen

  • Langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche

  • Individueller Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen

  • Speziell auf Ihre Branche zugeschnittene Konzepte und Dienstleistungen

  • Fortlaufende Unterstützung und Beratung durch unsere Experten

Betriebliche Haftpflichtversicherung
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Schaden minimieren – Risiken versichern

Nicht ohne Grund ist für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Ärzte eine gewerbliche Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber nicht nur für diese Selbstständigen, sondern auch für Einzelfirmen, Kleinunternehmer und andere Gewerbetreibende kann eine betriebliche Haftpflichtversicherung existenziell werden. Nach einer ausführlichen Beratung und einer genauen Bedarfsanalyse erstellen wir Ihnen den Versicherungsschutz, der Ihnen eine umfassende Vorsorge gewährt.

Versäumte Fristen, fehlerhafte Produkte, falsche Informationen: Alle Berufsgruppen sind immer mehr gefordert, denn es gilt nicht nur einwandfreie Leistungen zu erbringen, sondern auch eine Vielzahl von Gesetzesvorschriften zu beachten. Sind Standards nicht den neuesten Vorgaben angepasst, können schnell Haftungsfragen die Folge sein. Damit Sie als Unternehmer den Schaden möglichst gering halten können, sind zwei Versicherungsarten unerlässlich: Die gewerbliche Haftpflichtversicherung deckt Forderungen ab, die durch unsachgemäßes Handeln entstanden sind. Damit Ihre eigenen Rechte als Unternehmer durchgesetzt werden können, ist darüber hinaus eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung von grundlegender Bedeutung.

  • Gewerbliche Haftpflichtversicherung deckt Firmenschäden durch Fahrlässigkeit oder Unfälle ab

  • Schützt gegen Ansprüche wegen Personen-, Sach- oder Eigentumsschaden in Geschäftsumgebung

  • Zusatzversicherungen je nach Branche und Risiko verfügbar

  • Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber oft lohnend wegen hoher Schadenskosten

  • Prüft Haftungsfrage, wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab, leistet Schadensersatz bei berechtigten Forderungen

Haftpflichtversicherung Anzug

Gewerbeversicherung – für das gesamte Unternehmen

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung dient dem ganzen Unternehmen. Nicht nur die Inhaber genießen den Schutz im Haftungsfall, sondern auch Teilhaber und Gesellschafter. Ebenso erstreckt sich eine betriebliche Haftpflichtversicherung auf alle Mitarbeiter.

Wer also letztendlich im Unternehmen für einen Schaden verantwortlich war, Handlungsgehilfen oder Firmenleitung, ist deshalb nicht relevant. Gerne zeigen wir Ihnen in einem ausführlichen persönlichen Beratungsgespräch anhand von Beispielen auf, wann eine solche Gewerbeversicherung für Sie einspringt.

Ausfälle, denen keine Haftungsfragen zugrunde liegen, können mit einer umfassenden Gewerbeversicherung abgedeckt werden, etwa bei Produktionsausfällen.

Das ist versichert – gewerbliche Haftpflichtversicherung

Unterschiedliche Schadens- und Haftungsarten können auf ein Unternehmen zukommen, unabhängig davon, welcher Sparte es angehört oder wie groß es ist. Eine gewerbliche Haftpflicht kann bei folgenden Schadensarten für Sie einspringen:

  • Personenschaden

  • Sachschaden

  • Vermögensschaden

Betriebshaftpflicht

Die Schadensarten

Personenschaden

Unter einem Personenschaden versteht man jegliche Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen. Die betriebliche Haftpflichtversicherung deckt unabhängig von der Schwere alle damit verbundenen Kosten, wie Beerdigungs-, Krankenhaus-, Bergungs- und Arztkosten, Reha-Maßnahmen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Rente, bis zur Höhe der abgeschlossenen Deckungssumme.

Sachschaden

Ein Sachschaden entsteht, wenn Sachen in ihrer Funktion oder Art beeinträchtigt oder zerstört werden. Richtet einer Ihrer Mitarbeiter im Rahmen einer Auftragsarbeit beim Kunden unbeabsichtigt Schaden an, ist dieser durch die Gewerbe-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Vermögensschäden

Vermögensschäden kommen dann auf, wenn durch Handlungen das Vermögen anderer geschmälert wird. Welche Deckungshöhe wir für Ihren Betrieb empfehlen, erarbeiten wir gemeinsam bei einem ausführlichen Beratungsgespräche. Jede Haftpflichtversicherung für das Gewerbe stimmen wir individuell auf Ihr Unternehmen ab.

Berufstypische Gewerbeversicherung – Mehrwert für Unternehmer

Naturgemäß treten Schäden je nach Branche in ganz unterschiedlicher Art auf. Deshalb besteht die Möglichkeit, Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung mit speziellen Bausteinen zu ergänzen. Infrage kommen etwa eine Deckung für Umweltschäden, wie sie durch Bauunternehmungen, Chemiebetriebe oder in der Landwirtschaft entstehen können.

Wer ständig mit vielen Menschen arbeitet, sie an Arbeitsplätze vermittelt oder für das eigene Unternehmen einstellt, läuft schnell Gefahr, unbewusst gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz AGG zu verstoßen. Auch hiergegen können Sie sich und Ihre Mitarbeiter versichern.

Spezifische Klauseln und Versicherungsinhalte gibt es beispielsweise für Büros und Datenverarbeitung, für Handel und Handwerk oder das Gastronomie- und Beherbergungsgewerbe. Sowohl Deckungshöhe als auch spezifische Bausteine werden auf typische mögliche Schadensfälle angepasst.

Nicht zuletzt kann es für Unternehmer sinnvoll sein, die Gewerbe-Haftpflichtversicherung mit einer privaten Haftpflichtversicherung zu ergänzen und beide Versicherungen aufeinander abzustimmen. Nicht immer lässt sich Handeln eindeutig dem einen oder anderen Feld zuzuweisen. Ein umfassender privater wie gewerblicher Schutz hilft wesentlich dabei, solchen möglichen Differenzen aus dem Weg zu gehen und ihre etwaigen Folgen zu vermeiden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Auf unserer Internetseite können wir Ihnen nur einen allgemeinen, eher kurz gehaltenen Abriss über die vielen Vorteile einer Haftpflichtversicherung für das Gewerbe aufzeigen. Wenn Sie mehr erfahren möchten, vereinbaren Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch einen Beratungstermin.

Wir nehmen alle Details zu Ihnen und Ihrem Unternehmen auf, besprechen gemeinsam die Optionen und erarbeiten für Sie einen maßgeschneiderten Versicherungsvertrag.

Kontakt

Gewerbliche Haftpflichtversicherung – die Selbstbeteiligung

Wie bei privaten Versicherungen auch besteht bei der Gewerbeversicherung die Möglichkeit, die Beiträge durch einen vereinbarten Selbstkostenanteil zu senken. Haben wir gemeinsam festgestellt, welche Vertragspunkte Ihre künftige Gewerbe-Haftpflichtversicherung beinhalten soll, rechnen wir Ihnen gerne vor, wie sich eine Selbstbeteiligung auf die Versicherungsprämien auswirkt.

Auch für die betriebliche Rechtsschutzversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Ob sich das in Ihrem Fall auszahlt, hängt ganz von Ihrem Gewerbe und den im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen ab.

Zum optionalen Leistungsumfang für die gewerbliche Haftpflicht kann auch eine Forderungsausfallversicherung gehören. Bereits im Vorfeld können Sie sich in vielen Fällen hier durch Bonitätsprüfungen absichern. Auch die Kosten dafür werden je nach vereinbartem Vertragsinhalt von Ihrer Gewerbe-Haftpflichtversicherung übernommen.

Bedarfsgerechter Schutz für alle Branchen

Unsere Versicherung bietet einen umfassenden und bedarfsgerechten Schutz für alle Branchen. Wir decken dabei eine Vielzahl von möglichen Schäden ab, die Ihren Betrieb und Ihre Tätigkeit betreffen könnten. Dazu gehören Schäden, die durch Ihre Betriebsstätte wie etwa Geschäftsräume, Betriebsgrundstücke und Produktionsanlagen entstehen können. Selbstverständlich sind auch Schäden, die durch die Tätigkeiten Ihrer Betriebsangehörigen verursacht werden, abgedeckt. Auch Kosten für Schiedsgerichtsverfahren oder Strafverfahren sind in unserem Leistungspaket inbegriffen.

Unabhängig von der Branche, in der Sie tätig sind, bieten wir Ihnen einen maßgeschneiderten Schutz an, der Ihrem individuellen Bedarf entspricht. Lesen Sie im Folgenden die Details zum Leistungsumfang unserer branchenunabhängigen Versicherung.

  • Schäden durch die Betriebsstätte (Betriebsgrundstücke, Geschäftsräume, Betriebseinrichtungen, Produktionsanlagen)

  • Schäden, die durch Tätigkeiten oder Arbeitsleistungen von im Betrieb tätigen Personen entstehen (Betriebsinhaber, gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, alle Betriebsangehörigen während der Arbeit, Subunternehmer)

  • Be- und Entladeschäden

  • Mietsachschäden

  • Tätigkeit als Energieberater

  • Kosten für Schiedsgerichtsverfahren

  • Kosten für das Strafverfahren

  • Nachhaftung nach Betriebsaufgabe

  • Ansprüche aus betrieblicher Vermietung von Haus- und Grundbesitz

  • Schäden durch nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Kfz und Anhänger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h

  • Haftpflichtrisiken, die aus der Beauftragung von Subunternehmer entstehen

  • Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen

  • Umwelt-Haftpflichtversicherung

  • Ansprüche aus Benachteiligung/Diskriminierung (AGG)

  • Gebrauch fremder Kraftfahrzeuge – Non-owner-ship-Deckung

  • Tätigkeitsschäden auf dem eigenen Betriebsgrundstück

Kontakt

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  • Nutzen Sie unser Kontaktformular oder die E-Mail Adresse, um uns digital zu kontaktieren. Geben Sie alle erforderlichen Informationen ein bzw. schicken Sie uns diese, und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Wenn Sie lieber persönlich mit uns sprechen wollen, dürfen Sie uns natürlich auch jederzeit anrufen.

Herr Seidenader
  • Anschrift:
    Seidenader oHG
    Rheinstr. 28 
    80803 München

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Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten einer Gewerbehaftpflichtversicherung variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter und der Höhe der Deckungssumme ab.

Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung ist notwendig, wenn ein Unternehmen ein Risiko für Schäden an Dritten darstellt. Dies kann bei nahezu jedem Unternehmen der Fall sein, beispielsweise durch Produktfehler, Arbeitsunfälle oder andere Schadensereignisse im betrieblichen Ablauf.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die an Personen (z.B. Verletzungen), Sachen (z.B. Beschädigungen) oder Vermögen (z.B. entgangene Gewinne) von Dritten verursacht wurden. Sie deckt sowohl die Kosten für die Wiedergutmachung des Schadens als auch die Kosten für die Rechtsverteidigung.

Eine gesetzliche Pflicht zur gewerblichen Haftpflichtversicherung gibt es in Deutschland nur für einige Branchen (z.B. für bestimmte Handwerksberufe, für Architekten, für Ärzte). In den meisten Fällen ist eine solche Versicherung jedoch dringend empfohlen, um das finanzielle Risiko für das Unternehmen zu minimieren.

Kleinunternehmer und Einzelunternehmer mit einem geringen Jahreseinkommen können unter Umständen diesen Schutz mit einer privaten Haftpflicht abdecken. Wer jedoch Mitarbeiter hat und über einem bestimmten Jahresumsatz liegt, sollte unbedingt an eine Haftpflichtversicherung für das Gewerbe denken. Auch die Höhe der möglichen Schäden kann ausschlaggebend für den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung sein.

Jedes Berufsfeld ist mit eigenen Risiken verbunden. Dienstleister in der Gastronomie können anderen Haftungsfällen ausgesetzt sein als metallverarbeitende Betriebe oder EDV-Fachleute. Auf das Unternehmen zugeschnittene Versicherungsverträge sorgen von vornherein für Klarheit, in welchen Fällen die Haftpflichtversicherung einspringt.

Je nach Gewerbe können unterschiedlich hohe Schäden entstehen. Werden zum Beispiel bei Baumaßnahmen Umweltschäden verursacht, kommen schnell mehrere Millionen zusammen. Eine Unterversicherung wäre im Schadensfall fatal, denn der nicht erstattungsfähige Betrag muss vom Unternehmen getragen werden. Deshalb legen wir großen Wert darauf, in einer persönlichen Beratung alle Kriterien auszuarbeiten und aufgrund der gesammelten Fakten ein umfassendes Versicherungskonzept zu erarbeiten.